Wir beantragen:
Neigung nach West, Südwest, Süd, Südost, Ost oder Flachdach (auch mit geringer Neigung nach Norden),
statische Dachlastreserve für Photovoltaikanlage vorhanden und
klimabedingter Feuchteschutz nach DIN 4108-3 auch mit Verschattung durch Photovoltaikmodule gegeben.
Begründung:
Der Strombedarf in Deutschland wird sich bis 2045 etwa verdreifachen, je nach Szenario auch bereits früher. Die Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien muss anderen Sektoren voraus gehen, damit auch diese treibhausgasneutral werden können. Daher muss spätestens 2038, also in nur 17 Jahren, zehnmal mehr Strom als heute von Photovoltaikanlagen erzeugt werden. Dafür müssen alle verfügbaren Dachflächen und zusätzlich ein Anteil der Landesfläche für Photovoltaikanlagen genutzt werden [Hentschel, Karl-Martin (2020): Handbuch Klimaschutz, Wie Deutschland das 1,5-Grad-Ziel einhalten kann, oekom Verlag].
Durch die Photovoltaiknutzung der geeigneten Dachflächen aller kommunalen Gebäude unterstützt die Stadt Neumarkt aktiv die Energiewende und wird ihrer in der Nachhaltigkeitsstrategie definierten Vorbildfunktion gerecht. Die Verpachtung geeigneter Dachflächen kommunaler Gebäude zu einem symbolischen Preis an Bürgerenergiegenossenschaften oder die Stadtwerke Neumarkt ermöglicht das Erreichen dieser Ziele auch ohne eigene Investition und damit Belastung des Haushalts. Durch die Einbindung von Bürgerenergiegenossenschaften wird die Energiewende beschleunigt und Bürger werden wirtschaftlich beteiligt.
Aus technischer Sicht ist ein sehr großer Anteil von Dachflächen für die solare Nutzung mit Photovoltaikanlagen geeignet. Alle in westliche, südliche und östliche Richtungen geneigte Dächer bieten gute Energieerträge. Gleiches gilt für Flachdächer. Die zusätzliche Dachlast für eine Photovoltaikanlage liegt in der Größenordnung von 20 kg/m² und ist für die meisten Dachkonstruktionen problemlos möglich. Auch die Verschattung durch die Installation von Photovoltaikmodulen ist für die meisten Dachkonstruktionen unproblematisch. Lediglich im Fall von Dächern mit Holzbauteilen zwischen diffusionshemmenden Schichten - dies betrifft z.B. manche Flachdächer - ist vorher durch einen Bauphysiker nachzuweisen, dass der klimabedingte Feuchteschutz nach DIN 4108-3 auch noch mit der Verschattung durch die Photovoltaikanlage gegeben ist, damit die Dachkonstruktion langfristig trocken und bauschadensfrei bleibt.
Wir hoffen auf eine deutliche mehrheitliche Zustimmung des Stadtrates zu unserem Antrag, aus folgenden Gründen:
Herr Oberbürgermeister Thumann, Sie haben in Ihrer Mitteilung am 23.07.2021 erklärt, Sie seien „auch für PV-Anlagen“ und haben Ihr durchgängiges Engagement für Klimaschutz und Nachhaltigkeit seit Ihrem Amtsantritt vor 15 Jahren betont.
Unser Antrag entspricht damit auch Ihrer Zielsetzung.
Kolleginnen und Kollegen der Fraktion UPW / Freie Wähler, Ihr Kreisverband Neumarkt i.d.OPf. nennt auf seiner Internetseite als Ziele für die Energieversorgung die dezentrale Energiewende weiter zu forcieren und Bürger und Kommunen in den Ausbau erneuerbarer Energien einzubeziehen.
Unser Antrag entspricht damit auch Ihrer Zielsetzung.
Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, Ihr Parteivorsitzender und Bayerischer Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat sich in seiner Regierungserklärung zum Klimaschutz am 21.07.2021 deutlich zur Photovoltaik bekannt: „Unser Schwerpunkt bei den erneuerbaren Energien ist die Photovoltaik […] Wir wollen den Solarbereich weiter entwickeln. In Bayern besteht wegen der vielen Sonnenstunden ein großes Potenzial. […] Wir werden alle Spielräume nutzen, beispielsweise verpflichtend bei staatlichen Gebäuden.“
Aus der von Dr. Markus Söder genannten verpflichtenden Nutzung aller Gebäude des Freistaates für Photovoltaikanlagen zieht die CSU sicher die logische Folgerung, auch für die Dächer kommunaler Gebäude eine genauso konsequente Photovoltaiknutzung vorzusehen.
Unser Antrag entspricht damit auch Ihrer Zielsetzung.
In der Sitzung des Stadtrates am 28.10.2021 wurde unser Antrag einstimmig angenommen.