Streichung von Flächenbeschränkungen für Solaranlagen in Bebauungsplänen der Stadt Neumarkt i.d.OPf. - 05.05.2023

Wortlaut unseres Antrags an den Stadtrat

Wir beantragen:

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. streicht in bestehenden Bebauungsplänen sämtliche Flächenbeschränkungen für Solaranlagen auf Dachflächen.

Begründung:

Bestehende Bebauungspläne im Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf. enthalten einen bunten Strauß an Flächenbeschränkungen für Solaranlagen auf Dachflächen. Hierzu vier Beispiele:

  • Bebauungsplan „Kapellenäcker“, Jahr 1997: „Sonnenkollektoren sind bis zu 25 % der Gesamtdachfläche zulässig.“

  • Bebauungsplan „Pölling-Bühl II“, Jahr 1998: „Sonnenkollektoren sind bis zu 20 % der Gesamtdachfläche zulässig.“

  • Bebauungsplan „Böhmerwaldstraße / Arberstraße“, Jahr 2000: „Sonnenkollektoren sind bis zu einem Drittel der jeweiligen Dachfläche zulässig.“

  • Bebauungsplan „Kapellenäcker II“, Jahr 2017: „Sonnenkollektoren sind bis zu 25 % der Gesamtdachfläche zulässig.“

Die Motivation zur Festsetzung solche Flächenbeschränkungen in der Bauleitplanung stammt vermutlich aus der Mitte der 1970er Jahre. Damals wurden nach der Ölpreiskrise 1973 erstmals Anlagen zur solaren Energienutzung in einer nennenswerten Anzahl auf Dächer gebaut. Offenbar fürchtete daraufhin mancher Stadtbaumeister ob der ungewohnten Optik um die Erhaltung der Baukultur. Diese Furcht vor einem subjektiven „Überhandnehmen von Solaranlagen auf Dächern“ hat sich in Neumarkt bis in die heutige Zeit gehalten, wie die oben genannten Beispiele zeigen.

Heute im Jahr 2023, 50 Jahre nach der ersten Ölpreiskrise, sind Solaranlagen auf Dächern längst zum gewohnten Anblick geworden. Und sie sind dringend notwendig zur Umsetzung von aktuellen Anlagenkonzepten zur Versorgung von Gebäuden mit erneuerbarer Energie. Eine elektrisch betriebene Wärmepumpe ist mittlerweile nahezu Standard für eine Gebäudeheizung, bei Sanierung und Neubau. Mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach in Kombination mit einem Batteriespeicher muss deutlich weniger Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen werden, was dieses Konzept besonders wirtschaftlich macht.

Da die durchschnittlichen solaren Energieerträge im Januar, dem Monat mit dem höchsten Wärmebedarf, jedoch nur etwa ein Zehntel der durchschnittlichen solaren Energieerträge im Juli betragen, muss die Photovoltaikanlage entsprechend groß dimensioniert werden, damit nennenswerte solare Beiträge für die Gebäudeheizung erzielt werden. Dazu müssen die auf den Dachflächen vorhandenen Möglichkeiten soweit wie möglich genutzt werden. Die in den Neumarkter Bebauungsplänen enthaltenen Flächenbeschränkungen stehen dem aktuell entgegen.

Wir wollen ermöglichen, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet Neumarkt ihre von der Sonne beschienenen Dächer maximal zur Energieerzeugung nutzen dürfen, wenn sie dies möchten. Dies soll für Solarthermie und für Photovoltaik gleichermaßen gelten.

Abstimmungsergebnis

In der Sitzung am 25.05.2023 hat die Mehrheit des Stadtrates mit 16 zu 14 Stimmen unseren Antrag beschlossen.