Kommunalvertretungen tagen grundsätzlich öffentlich, „soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen“ (Art. 52 Absatz 2 GO).
Wer also:
ist jederzeit gerne eingeladen, die Sitzungen zu besuchen!
In den Kommunalvertretungen geht es um die Dinge unseres täglichen Lebens, die jeden Bürger direkt im persönlichen Umfeld betreffen und es ist spannend zuzuhören und anzusehen, wie die gewählten Volksvertreter unterschiedlicher Fraktionen argumentieren und abstimmen! Die öffentlichen Tagesordnungspunkte werden in den Sitzungen zuerst behandelt. Kurz vor den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten werden die Besucher dann vom Sitzungsleiter freundlich verabschiedet.
Die Stadt wird durch den Stadtrat verwaltet, soweit nicht der Oberbürgermeister oder die Ausschüsse ("Senate") selbständig entscheiden. Der Stadtrat besteht aus dem Oberbürgermeister und 40 ehrenamtlich tätigen Stadträten. Die Mitglieder des Stadtrates werden alle sechs Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neumarkt i.d.OPf. gewählt.
Der Stadtrat ist die oberste Vertretung der Bürger im Stadtgebiet. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten der Stadt und überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Durchführung seiner Beschlüsse.
Der Landkreis wird durch den Kreistag verwaltet, soweit nicht der Landrat oder die Ausschüsse selbständig entscheiden. Der Kreistag besteht aus dem Landrat und 60 ehrenamtlich tätigen Kreisräten. Die Mitglieder des Kreistages werden alle sechs Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Neumarkt i.d.OPf. gewählt.
Der Kreistag ist die oberste Vertretung der Bürger im Landkreis. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten des Kreises und überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Durchführung seiner Beschlüsse.