Kommunalpolitik LIVE in Neumarkt

Kommunalvertretungen tagen grundsätzlich öffentlich, „soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen“ (Art. 52 Absatz 2 GO).

Wer also:

  • sich für ein aktuelles Thema im Stadtrat, im Kreistag oder in den Senaten und Ausschüssen interessiert,
  • über Zeitungsberichte hinaus noch etwas mehr und auf direktem Weg erfahren möchte,
  • die gewählten Stadträte oder Kreisräte mal persönlich (kurz) kennenlernen möchte,
  • eventuell selbst kommunalpolitisch aktiv werden möchte - eventuell auch in die SPD eintreten möchte - oder
  • sich aus irgend einem anderen Grund für den Stadtrat, den Kreistag oder die Senate und Ausschüsse interessiert,

ist jederzeit gerne eingeladen, die Sitzungen zu besuchen!

In den Kommunalvertretungen geht es um die Dinge unseres täglichen Lebens, die jeden Bürger direkt im persönlichen Umfeld betreffen und es ist spannend zuzuhören und anzusehen, wie die gewählten Volksvertreter unterschiedlicher Fraktionen argumentieren und abstimmen! Die öffentlichen Tagesordnungspunkte werden in den Sitzungen zuerst behandelt. Kurz vor den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten werden die Besucher dann vom Sitzungsleiter freundlich verabschiedet.

Über den Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf.

Die Stadt wird durch den Stadtrat verwaltet, soweit nicht der Oberbürgermeister oder die Ausschüsse ("Senate") selbständig entscheiden. Der Stadtrat besteht aus dem Oberbürgermeister und 40 ehrenamtlich tätigen Stadträten. Die Mitglieder des Stadtrates werden alle sechs Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neumarkt i.d.OPf. gewählt.

Der Stadtrat ist die oberste Vertretung der Bürger im Stadtgebiet. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten der Stadt und überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Durchführung seiner Beschlüsse.

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Über den Kreistag des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.

Der Landkreis wird durch den Kreistag verwaltet, soweit nicht der Landrat oder die Ausschüsse selbständig entscheiden. Der Kreistag besteht aus dem Landrat und 60 ehrenamtlich tätigen Kreisräten. Die Mitglieder des Kreistages werden alle sechs Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Neumarkt i.d.OPf. gewählt.

Der Kreistag ist die oberste Vertretung der Bürger im Landkreis. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten des Kreises und überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Durchführung seiner Beschlüsse.

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