Der Landkreis wird durch den Kreistag verwaltet, soweit nicht der Landrat oder die Ausschüsse selbständig entscheiden. Der Kreistag besteht aus dem Landrat und 60 ehrenamtlich tätigen Kreisräten. Die Mitglieder des Kreistages werden alle sechs Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Neumarkt i.d.OPf. gewählt.
Der Kreistag ist die oberste Vertretung der Bürger im Landkreis. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten des Kreises und überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Durchführung seiner Beschlüsse.
Die Sitzungstermine des Kreistages sowie der verschiedenen Ausschüsse stehen im Voraus noch nicht fest, sondern werden relativ kurzfristig nach Bedarf angesetzt.
Sobald ein Sitzungstermin bekannt ist – dies ist ca. 3 bis 4 Wochen vor der Sitzung - wird dieser auf der Startseite der Internetseite des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. unter „Aktuelles“ sowie im Amtsblatt veröffentlicht. Die öffentlichen Tagesordnungspunkte sind jeweils als Anhang beigefügt.
Protokolle vergangener Sitzungen sind auf der Internetseite des Landkreises zum Kreistag zu finden.